Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit seiner Bestellung erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ATTO-TEC GmbH an. Abweichungen hiervon müssen von der ATTO-TEC GmbH schriftlich bestätigt werden.

  2. Alle Produkte der ATTO-TEC GmbH richten sich ausschließlich an Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, also bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (B2B-Geschäft).

  3. Alle Preise verstehen sich freibleibend in Euro (€) ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Versandkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Kunden übernommen. Die entsprechende Transportkostenpauschale ist länderabhängig und wie folgt:

    Deutschland: 15 €
    übrige EU: 30 €
    USA, Kanada: 35 €
    andere Länder: 50 €

    Preisänderungen behält sich die ATTO-TEC GmbH vor.

  4. Ab einem Geschäftsvolumen von € 1000,- übernimmt die ATTO-TEC GmbH alle anfallenden Transportkosten. Die den Produkten angemessene Art und Weise des Versands wird von der ATTO-TEC GmbH bestimmt, sofern der Käufer nicht schriftlich eine anders lautende Weisung erteilt.

  5. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bei der ATTO-TEC GmbH schriftlich geltend zu machen. Sofern Mängelrügen berechtigt sind, liefert die ATTO-TEC GmbH Ersatz oder erteilt eine Gutschrift.

  6. Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder nicht rechtzeitiger Lieferung sowie etwaiger Mängel der Lieferung sind, soweit kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, ausgeschlossen.

  7. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen der ATTO-TEC GmbH innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die ATTO-TEC GmbH 2 % Skonto. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ATTO-TEC GmbH.

  8. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die ATTO-TEC GmbH berechtigt, die gelieferte Ware aufgrund des o.g. Eigentumsvorbehalts in Verwahrung zu nehmen, bis der Käufer gezahlt hat. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in einem solchen Fall nur vor, wenn die ATTO-TEC GmbH dies ausdrücklich erklärt. Soweit Eigentumsvorbehalte zu Gunsten der ATTO-TEC GmbH bestehen oder Forderungen des Kunden an die ATTO-TEC GmbH abgetreten sind, ist der Käufer zur Erteilung der für die Wahrung der Rechte der ATTO-TEC GmbH notwendigen Auskünfte verpflichtet.

  9. Verwendungshinweise bzw. Anwendungshinweise sind ausschließlich als unverbindliche Empfehlung zu betrachten. Für zugesicherte Eigenschaften der Produkte haftet die ATTO-TEC GmbH nur, wenn die Zusicherung schriftlich erfolgt ist. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche entfallen bei unsachgemäßer Behandlung und Verarbeitung der gelieferten Produkte.

  10. Die Produkte der ATTO-TEC GmbH dienen der wissenschaftlichen Forschung, ein Wiederverkauf in jeglicher Form für gewerbliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die ATTO-TEC GmbH. Zuwiderhandlungen werden von der ATTO-TEC GmbH strafrechtlich verfolgt.

  11. Versand- sowie Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Siegen. Der Gerichtsstand ist beim Amtsgericht Siegen begründet. Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

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